Nein zu Gewalt gegen Gesundheitspersonal
Die Krankenhausleitung kann keinerlei Unhöflichkeiten dulden, die die Arbeit der Fachkräfte behindern, die Sie im Universitätsklinikum Caen Normandy willkommen heißen und Sie unter bestmöglichen Bedingungen betreuen.
verbaler Missbrauch
Geldstrafen von bis zu 7.500 €
Körperliche Gewalt
Geldstrafen bis zu 45.000 € und Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren
Auszug aus dem Strafgesetzbuch
Artikel 222-13
Gewalttaten, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von acht Tagen oder weniger führen oder keine Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben, werden mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und einer Geldstrafe von 45.000 € geahndet, wenn sie begangen werden…/…
4° bis – Gegen einen Bediensteten eines öffentlichen Personennahverkehrsnetzbetreibers oder eine andere Person, die mit einer öffentlichen Dienstleistungsaufgabe betraut ist, sowie gegen einen Angehörigen eines Gesundheitsberufs bei der Ausübung seiner Pflichten, wenn der Status des Opfers dem Täter bekannt ist.
Artikel 433-3
Die Drohung, eine Straftat oder ein Vergehen gegen Personen oder Eigentum gegenüber einer Person in einem gewählten Amt zu begehen, wird mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und einer Geldstrafe von 45.000 € geahndet…/… Die Drohung, eine Straftat oder ein Vergehen gegen Personen oder Eigentum gegenüber einem Angestellten eines öffentlichen Personennahverkehrsunternehmens oder einer anderen Person, die mit einer öffentlichen Aufgabe betraut ist, sowie gegenüber einem Angehörigen der Gesundheitsberufe bei der Ausübung ihrer Pflichten zu begehen, wenn der Status des Opfers dem Täter bekannt ist, wird mit den gleichen Strafen geahndet.
Artikel 433-5
Worte, Gesten oder Drohungen, Schriften oder Bilder jeglicher Art, die nicht öffentlich gemacht wurden, oder die Versendung von Gegenständen an eine Person, die mit einer Aufgabe des öffentlichen Dienstes betraut ist, während der Ausübung oder anlässlich der Ausübung dieser Aufgabe, und die geeignet sind, ihre Würde oder den ihr gebührenden Respekt vor ihrer Funktion zu untergraben, stellen eine Beleidigung dar, die mit einer Geldstrafe von 7.500 Euro geahndet wird.